Glossar

Im Glossar von Heckschen & van de Loo - Notare erhalten Sie genaue Erläuterungen zu verschiedenen Fachbegriffen, um noch mehr Transparenz in den einzelnen Fachgebieten zu schaffen.

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Haftungsausschluss bei Rechts- und Sachmängeln

Nach den Regeln des BGB würde jeder erhebliche Sachmangel den Käufer innerhalb eines Jahres nach Grundstücksübergabe zum Rücktritt (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) berechtigen. Wie auch beim Gebrauchtwagenkauf kann der Grundstückskäufer nicht erwarten, dass der Verkäufer eine Gewähr für alle Mängel übernimmt. Normalerweise sieht der Grundstückskaufvertrag deshalb einen vollständigen Haftungsausschluss für alle Sachmängel vor, insbesondere für Altlasten. Der Verkäufer ist allerdings verpflichtet, ihm bekannte, nicht sofort sichtbare Mängel dem Erwerber zu offenbaren. Ein Haftungsausschluss hinsichtlich solcher arglistig verschwiegenen Mängel ist in jedem Fall unwirksam. Wenn das auf dem Grundbesitz stehende Bauwerk innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Verkauf neu hergestellt worden ist, stehen dem Verkäufer als Auftraggeber gegen den Bauunternehmer Gewährleistungsansprüche wegen etwaiger Mängel zu, die regelmäßig erst nach fünf Jahren verjähren. In diesem Fall muss der Verkäufer seine Gewährleistungsansprüche gegen den Bauunternehmer im Kaufvertrag an den Käufer abtreten, wenn der Gewährleistungsausschluss wirksam sein soll.

Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute enthält. Es wird von bestimmten Amtsgerichten, Registergerichten, geführt. Das Handelsregister erfüllt eine Publikations, Beweis, Kontroll und Schutzfunktion. Eingetragen werden z.B. Firma, Sitz, Geschäftsanschrift, Niederlassung und Zweigniederlassungen, Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, Rechtsform des Unternehmens und Stammkapital der Gesellschaft bzw. Haftsumme der Gesellschafter bei der KG. Beim Handelsregister können auch Dokumente des Unternehmens eingesehen und abgerufen werden. Kommt es bei dem Kaufmann zu Änderungen, so müssen diese ins Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtige Änderungen sind z.B.: Änderung der Firma des Unternehmens, Verlegung des Unternehmenssitzes, Änderungen des Gesellschaftsvertrages von Kapitalgesellschaften, Errichtung einer Zweigniederlassung, Änderungen bei den Geschäftsführern, Erteilung oder Widerruf einer Prokura, Änderung der Gesellschafter von OHG oder KG, Wechsel der Unterschriftsbefugnis. Eine Handelsregisteranmeldung muss durch den Notar beglaubigt werden. In der Regel bereitet der Notar den Text der Anmeldung vor, reicht ihn elektronisch zum Handelsregister ein und überwacht die Eintragung.

Haushaltsführung und Hausrat

In Partnerschaftsverträgen können die laufenden Kosten der Haushaltsführung geregelt werden. Hier mag es sich anbieten, eine gemeinsame Haushaltskasse zu führen. In dem Vertrag können die monatlichen Einzahlungen und der Verwendungszweck der Gelder (Miete, Lebensmittel, Telefon etc.) festgelegt werden.Hingewiesen sei auch auf die Möglichkeit von Vereinbarungen über die Auseinandersetzung des gemeinsamen Hausrats nach Ende der Beziehung, etwa durch eine Abfindungsregelung.

Höchstpersönliche Angelegenheiten

Höchstpersönliche Angelegenheiten kann der Vorsorgebevollmächtigte nicht erledigen. Dazu zählen beispielsweise die Eheschließung und die Testamentserrichtung.

Hypothek

Eine Hypothek ist ein nur noch selten eingesetztes Mittel zur Kreditsicherung. Anders als die Grundschuld `steht und fällt´ sie mit der gesicherten Forderung.