Bei der Beurkundung entwirft der Notar die Urkunde und steht mit seiner Beratung für eine richtige Erfassung und rechtliche Umsetzung des Willens der Beteiligten ein. Anders bei der Unterschriftsbeglaubigung: hier bestätigt der Notar, daß die unterzeichnende Person vor dem Notar unterzeichnet hat (Identitätsbestätigung). Gerne sind wir aber auch bei der Erstellung der zu beglaubigenden Erklärung behilflich. Beglaubigungstermine können Sie jederzeit und kurzfristig (innerhalb Tagesfrist) mit dem Sekretariat vereinbaren. Beglaubigt werden müssen z.B. alle Erklärungen, die gegenüber dem Handels- und Vereinsregister (Vereinsanmeldung, Änderung im Vorstand, Änderungen der Satzung) abzugeben sind.
„25 Jahre Notariat in den neuen Bundesländern hat gezeigt: Die Aufgaben des Notars sind vielfältig, abwechslungsreich und allesamt spannend. Und das werden sie auch in Zukunft bleiben.”