Gütertrennung

In einem Ehevertrag kann anstatt des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft auch Gütertrennung vereinbart werden. Dabei bestehen keine güterrechtlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten. Allerdings bleiben die „normalen“ ehelichen Wirkungen wie bspw. Unterhaltspflichten erhalten.


Wesentliche Unterschiede

  • kein Zugewinnausgleich
  • kein erhöhter Ehegattenerbteil
  • keine steuerrechtliche Begünstigung (Zugewinnausgleichsforderung von Todes wegen erbschaftssteuerfrei)
  • volle Vertragsfreiheit (keine Zustimmung notwendig bei Verfügung über wesentliches Vermögen)
  • Einfachheit bei Scheidung

Anstatt Gütertrennung zu vereinbaren, kann oftmals eine vertraglich modifizierte Zugewinngemeinschaft, die weitaus bessere Lösung sein. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich.


Ihre Ansprechpartner im Fachgebiet Eherecht & Familienrecht

Altmann

Frau Annett Altmann

Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht

0351 47305-57 0351 47305-10

Hantschke

Herr Thomas Hantschke

Familienrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht

0351 47305-84 0351 47305-10

Küchner

Frau Bianca Küchner

Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht

0351 47305-18 0351 47305-10

Streicher

Herr Hendrik Streicher

Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht

0351 47305-80 0351 47305-10

Fremdsprachen: Englisch

Tischer

Frau Ass. iur. Carmen Tischer

Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht

0351 47305-54 0351 47305-10


Oops, an error occurred! Code: 202403181435337c25b4da