Eine Personengesellschaft ist der schnellste Weg eine eigene Firma zu gründen. Es wird kein Stammkapital benötigt. Die Gesellschafter müssen hier eng zusammenarbeiten und dürfen die Geschäfte nicht durch Fremde führen lassen. Der erheblichste Nachteil ist allerdings die uneingeschränkte persönliche Haftung.
Zu den Personengesellschaften zählen u.a. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft, die Partnerschaft und die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV).
Frau Christin Claußnitzer
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht
Frau Marleen Seliger
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
Fremdsprachen: Englisch
Frau Korina Strnad, LL.M.
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
Fremdsprachen: Englisch