Bei der Abschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar, dass die Abschrift mit der Urschrift übereinstimmt. Derartige Beglaubigungen werden häufig zur Vorlage bei Behörden, Arbeitgeber etc. verlangt. Während der Bürozeiten erstellen wir diese Abschriftsbeglaubigungen unverzüglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich.
„25 Jahre Notariat in den neuen Bundesländern hat gezeigt: Die Aufgaben des Notars sind vielfältig, abwechslungsreich und allesamt spannend. Und das werden sie auch in Zukunft bleiben.”