Abschriftsbeglaubigungen

Bei der Abschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar, dass die Abschrift mit der Urschrift übereinstimmt. Derartige Beglaubigungen werden häufig zur Vorlage bei Behörden, beim Arbeitgeber etc. verlangt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Abgabe Ihrer Unterlagen.


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Heckschen & van de Loo - Notare
Hohe Straße 12
01069 Dresden

Kontakt

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E-Mail: info[at]heckschen-vandeloo.de

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag von 08.00 - 19.00 Uhr
Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr
Samstag von 09.00 - 12.30 Uhr (Beurkundungs- und Beglaubigungstermine nach Vereinbarung)

„25 Jahre Notariat in den neuen Bundesländern hat gezeigt: Die Aufgaben des Notars sind vielfältig, abwechslungsreich und allesamt spannend. Und das werden sie auch in Zukunft bleiben.”

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