Bauträger: Notariell geprüfte Verträge als sicheres Fundament

Ob Neubau oder Sanierungsobjekt: Jeder Bauträgervertrag muss notariell geprüft und beurkundet werden. Die Initiative zur Beurkundung geht dabei vom Bauträger aus, doch auch die Interessen der Erwerber dürfen nicht vernachlässigt werden. Genau darin – in der Ausarbeitung, Prüfung und Beurkundung von Verträgen, die den Interessen aller beteiligten Parteien so gut wie möglich gerecht werden – sehen wir von Heckschen & van de Loo unsere Aufgabe.

Als erfahrene Notare aus Dresden setzen wir unser Fachwissen und unsere Erfahrung ein, um Sie vor vermeidbaren Schäden zu bewahren. Vertragsfehler vervielfältigen sich erfahrungsgemäß und beschwören Risiken für alle Beteiligten herauf. Daher ist in allen Stadien der Verwirklichung besondere Sorgfalt bei der Gesamtkonzeption erforderlich. Wir empfehlen dringend eine frühzeitige Zusammenarbeit von Bauträger, Architekt, Notar und Vertrieb – und tragen gern unseren Teil zu einem gelungenen Projekt bei.

Fachgebiet Bauträger beim Notariat Heckschen & van de Loo
Fachgebiet Bauträger beim Notariat Heckschen & van de Loo

Bauträgervertrag

Von zentraler Bedeutung für die Transaktion zwischen Bauträger und Kunde ist der Bauträgervertrag. In ihm werden alle relevanten Details zum Grundstückserwerb und zum Bau- oder Sanierungsvorhaben geregelt: Kaufpreis, Gewährleistung, Baubeschreibung und vieles mehr. Mit der Prüfung und Beurkundung der Verträge schaffen wir die Grundlage für ein gelingendes Projekt.

Bauträgerverträge für Sanierungsobjekte / Neubau

Die Bauträgerverträge für Sanierungsobjekte / Neubau unterscheiden sich in kleinen, aber wichtigen Details – beispielsweise beim Ratenplan und der Baubeschreibung. Im Rahmen unserer Prüfung und Beurkundung stellen wir sicher, dass die Verträge für die jeweiligen Objekte adäquat und rechtssicher sind.

Vertragsmodelle für besondere Baumodelle

Neben dem Bauträgervertrag werden in der Praxis auch besondere Baumodelle, wie Koppelverträge und Treuhandmodelle, diskutiert, die aus unserer Sicht eher kritisch zu betrachten sind. Als Notariat Ihres Vertrauens möchten wir Sie vor den damit verbunden Risiken bewahren.

Verkauf von Bestandsobjekten

Wenn ein Gebäude vom Bauträger erst nach der Bauphase als fertige Gesamtanlage angeboten wird, gelten die Regelungen für den Verkauf von Bestandobjekten. Als Ihre Notare übernehmen wir neben der Beurkundung u. a. die Beratung zu Gewährleistungsfragen und zum Ausschluss der Sachmängelhaftung.

Verkauf von Wohn- und Gewerbeobjekten

Der Verkauf von Wohnobjekten / Gewerbeobjekten erfordert umfangreiches Spezialwissen. Wir beraten Sie in allen notariellen Fragen und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile von Verfahren wie Asset Deal, Share Deal oder Sale and lease back auf.


Ihre Ansprechpartner im Fachgebiet Bauträger

Dutschke, LL.M.

Herr Leander Dutschke, LL.M.

Bauträger und Grundstücksrecht, PC-Administration

0351 47305-31 0351 47305-10

Fremdsprachen: Englisch

Hellmund

Herr Ass. iur. Frank Hellmund

Bauträger und Grundstücksrecht

0351 47305-32 0351 473 05 10

Kurze

Frau Tanja Kurze

Bauträger und Grundstücksrecht

0351 473 05 82 0351 473 05 10

Pohl

Frau Jacqueline Pohl

Bauträger und Grundstücksrecht

0351 47305-87 0351 47305-10

Richter

Frau Anja Richter

Bauträger und Grundstücksrecht

0351 47305-56 0351 47305-10

Simon

Frau Anja Simon

Bauträger und Grundstücksrecht

0351 47305-55 0351 47305-10