Thüringer OLG 2 WF 26/13
Familienrechtliche Genehmigung schenkweise übertragener Kommanditanteile einer Familien-KG an minderjährige Kinder

29.11.2013

Notizen zur Rechtsprechung

Gericht:
Datum:
Aktenzeichen:
Fundstelle:

Thüringer OLG
22.03.2013
2 WF 26/13
NotBZ 2013, 268

Leitsatz | Thüringer OLG 2 WF 26/13

Die schenkweise Übertragung voll einbezahlter Kommanditanteile an einer rein vermögensverwaltenden Familien–KG auf minderjährige Kinder bedarf nicht der familienrechtlichen Genehmigung.

Sachverhalt | Thüringer OLG 2 WF 26/13

2012 übersandte der Notar (N) dem Familiengericht den Entwurf eines notariellen Vertrags zur Errichtung einer vermögensverwaltenden KG von Eltern und ihrer drei minderjährigen Kinder, mit dem Antrag, den Kindern je einen Ergänzungspfleger mit dem Aufgabenkreis der Gründung einer KG zu bestellen Das AG erteilte antragsgemäß die Ergänzungspflegschaft. Mit Schreiben vom 11.07.2012 beantragte der für die Beteiligten tätig gewordene Notar die Anmeldung zum Handelsregister bei dem Registergericht Jena. Das Familiengericht wies den Urkundsnotar unter dem 17.09.2012 darauf hin, dass dem Eintragungsantrag nicht entsprochen werden könne, weil noch verschiedene Fragen zu klären seien. Der Notar hat mit Schreiben vom 27.09.2012 zu den Nachfragen des AGs Stellung genommen. Mit Schreiben vom 09.10.2012 hat er ergänzende Ausführungen zu der Frage der vertraglichen Mindestdauer der Gesellschaft bis zum 31.12.2030 getätigt. Am 05.12.2012 hat er die Erteilung eines Negativattestes bzw. einer familiengerichtlichen Genehmigung beantragt. Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 19.12.2012 die Erteilung eines Negativattestes abgelehnt. Es hat zur Begründung ausgeführt, nach seiner Ansicht sei eine familiengerichtliche Genehmigung nach § 1822 Nr. 3 BGB erforderlich, die jedoch derzeit nicht erteilt werden könne, da der Notar den geäußerten Bedenken des amtsgerichtlichen Schreibens vom 17.09.2012 nicht Rechnung getragen habe.

Entscheidung | Thüringer OLG 2 WF 26/13

Nach Auffassung des Thüringer OLG ist die schenkweise Übertragung des von den Eltern durch Einbringung ihres Immobilienvermögens voll eingezahlten (Teil-)Kommanditanteils an der vermögensverwaltenden Familien-KG an die minderjährigen Beteiligten unter der Mitwirkung ihrer Ergänzungspfleger wirksam. Eine familiengerichtliche Genehmigungspflicht des Gesellschaftsvertrages nach § 1822 Nr. 3 BGB zur Gründung der Familien-KG sei nicht erforderlich, da die persönliche Haftung und das Verlustrisiko des Minderjährigen auf die von den Eltern erbrachte Kommanditanlage beschränkt seien. Eine darüber hinausgehende Haftung für Verbindlichkeiten bestehe, wegen des auf die bloße Vermögensverwaltung beschränkten Unternehmensgegenstands, nicht. Eine familienrechtliche Genehmigung ist erst erforderlich, wenn die Tätigkeit über den ursprünglichen Unternehmensgegenstand hinaus geht und aus der Vermögensverwaltung ein Erwerbsgeschäft machen.

Praxishinweis | Thüringer OLG 2 WF 26/13

Sowohl das OLG München (MittBayNot 2009, 52) als auch das OLG Bremen (ZEV 2008, 608) hatten zuvor eine Genehmigungsbedürftigkeit einer unentgeltlichen Übertragung von Kommanditanteilen an einer lediglich vermögensverwaltenden Familien KG abgelehnt. Die vorliegende Entscheidung des Thüringer OLG bestätigt diese Entscheidungen, da auch nach seiner Auffassung kein Erwerbsgeschäft im Sinne des § 1822 Nr. 3 BGB und somit auch keine familienrechtliche Genehmigungspflicht vorliegt.