Prof. Dr. Heribert Heckschen - Notar in Dresden

Professor Dr. Heribert Heckschen

Notar Professor Dr. Heribert Heckschen studierte in Freiburg i. Brsg. Rechtswissenschaften. Während der Referendarzeit in Düsseldorf und Karlsruhe legte er seine Promotion bei Prof. Dr. Harm-Peter Westermann ab. Nach dem Zweiten Staatsexamen erhielt er die Anwaltszulassung und arbeitete wie bereits schon während der Referendarzeit bei dem Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof, Herrn Dr. Rößler, und anschließend bei Herrn Dr. Osterloh als freiberuflich beschäftigter Rechtsanwalt. 1986 schloß er an ein Kurzstudium in den USA den Beginn der Notarassessorenzeit im rheinischen Notariat an. 1990 wurde er zum Notar in Dresden in Sozietät mit Herrn Dr. van de Loo bestellt.

Seit 1988 beschäftigt sich Prof. Dr. Heckschen in Veröffentlichungen vor allem mit Fragen des nationalen und internationalen Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts, Umwandlungsrechts, Insolvenz- und Erbrechts, des Unternehmenskaufs und der Unternehmensnachfolge (vgl. Liste der Veröffentlichungen). Prof. Dr. Heckschen hat nach seiner Promotion bei Prof. Harm-Peter Westermann zum Thema "Formbedürftigkeit mittelbarer Grundstücksgeschäfte" die Monographie zur "Verschmelzung von Kapitalgesellschaften" und 2009 die Monographie "Das MoMiG in der notariellen Praxis" verfasst. 2019 erschien in der Reihe des Frankfurt School Verlags "Wirtschaftsrecht kompakt" erstmalig seine Monographie "Internationales Gesellschaftsrecht". Darüber hinaus ist Prof. Dr. Heckschen Mitherausgeber folgender Werke: Heckschen/Heidinger "GmbH in der Gestaltungspraxis", Reul/Heckschen/Wienberg "Insolvenzrecht in der Gestaltungspraxis", Beck´sches Notarhandbuch sowie des Heckschen/Simon "Umwandlungsrecht - Gestaltungsschwerpunkte in der Praxis". Er ist Mitkommentator des Standardwerks zum Umwandlungsrecht "Widmann/Mayer". Das Werk "Heckschen/Freier, Das MoPeG in der notariellen Praxis" erschien 2024. Ferner ist Prof. Dr. Heckschen Mitautor des im Erich Schmidt Verlag erschienenen Werks "Handelsregisterrecht" sowie des Beck´schen Kurzkommentars zum Erbrecht. Im "Beck´schen Notarhandbuch" bearbeitet Prof. Dr. Heckschen u.a. die Kapitel zum Aktienrecht, zum Recht des Unternehmenskaufs, zum Konzern- und Umwandlungsrecht sowie Teilbereiche des Grundstücksrechtes. In der Neubearbeitung des Handbuchs der Personengesellschaften ist er Autor des Abschnitts "Umwandlung von Personengesellschaften" sowie des gesamten Formularteils. In verschiedenen Werken bearbeitet er darüber hinaus das Recht der Europäischen Gesellschaft (SE), das er ausführlich im "Widmann/Mayer" kommentiert hat.

Seit 1988 ist Prof. Dr. Heckschen in weit über 500 Vortragsveranstaltungen als Referent vor allem zu Fragen des Kapitalgesellschaftsrechts, Umwandlungsrechts, Konzernrechts, Insolvenzrechts sowie zu Problemen aus dem Bereich des gewerblichen Grundstücksrechts und des Erbrechts/Unternehmenskaufs sowie insbesondere der Unternehmensnachfolge aufgetreten (vgl. Vortragsliste).  Er leitet mehrere Tagungen, vor allem zu Fragen des Gesellschaftsrechts. Beim Deutschen Steuerberatertag sowie bei der Jahresarbeitstagung Erbrecht des Deutschen Anwaltsinstituts referiert er seit mehreren Jahren rund um Themen der Unternehmensnachfolge.

Prof. Dr. Heckschen ist u.a. stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Bundesnotarkammer, sogenannter Patennotar des Deutschen Notarinstituts für den Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats, Sektion Gesellschaftsrecht, beim Deutschen Notarinstitut, Mitglied im Herausgeberbeirat der "Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis" und ist dort verantwortlich für das Handels- und Gesellschaftsrecht. Seit 2022 ist er im Herausgeberbeirat der "Zeitschrift für das Personengesellschaftsrecht (ZPG)" tätig. Seit 1993 ist er im Verwaltungsbeirat der Ländernotarkasse, 1994 wurde er vom Justizminister des Freistaates Sachsen zum Prüfer im Zweiten juristischen Staatsexamen ernannt. Prof. Dr. Heckschen ist zudem Honorarprofessor an der TU Dresden und referiert zu Fragen der Vertragsgestaltung u.a. im Gesellschafts- und Erbrecht. Darüber hinaus ist er seit mehreren Jahren als Referent im Rahmen der Ausbildung von Fachanwälten für das Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie das Erbrecht tätig. Er ist Mitglied und Partner des Instituts für Erbrecht e. V. Prof. Dr. Heckschen ist zudem Vertrauensnotar der Notarassessoren im Freistaat Sachsen. Prof. Dr. Heckschen ist als Schiedsrichter in Schiedsgerichtsverfahren beim Schiedsgerichtshof der Notare und Vermittler in notariellen Vermittlungsverfahren tätig. 1991 war er im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und der Bundesnotarkammer in einer Sachverständigenkommission zur Erarbeitung des Gesetzes über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (Spaltungsgesetz — SpTrUG) tätig. 2011 wurde er im Rahmen einer Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform des Umwandlungsrechtes als Experte angehört. Von 2019 - 2022 war er Mitglied einer Sachverständigenkommission, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie und zur Reform des Umwandlungsrechts eingesetzt hat. 2021 ist er bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages als Sachverständiger zum MoPeG angehört worden.

Prof. Dr. Heribert Heckschen ist verheiratet und hat vier Kinder. Die Familie lebt seit 1991 in Dresden. Er spricht fließend Englisch.

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