Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Sachsen geplant

Seit einigen Jahren liegt die Zuständigkeit zur Festsetzung der Höhe der Grunderwerbsteuer bei den Bundesländern.  Die meisten Bundesländer haben die Möglichkeit genutzt, die Grunderwerbsteuer zum Teil erheblich zu erhöhen. In einzelnen Bundesländern beträgt diese schon heute 6,5 %.

Aktuell stellt sich die Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern wie folgt dar:

  • Baden-Württemberg: 5,0 Prozent
  • Bayern: 3,5 Prozent
  • Berlin: 6,0 Prozent
  • Brandenburg: 6,5 Prozent
  • Bremen: 5,0 Prozent
  • Hamburg: 4,5 Prozent
  • Hessen: 6,0 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 Prozent
  • Niedersachsen: 5,0 Prozent
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5 Prozent
  • Rheinland-Pfalz: 5,0 Prozent
  • Saarland: 6,5 Prozent
  • Sachsen: 3,5 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 5,0 Prozent
  • Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
  • Thüringen: 6,5 Prozent

Quelle: www.steuern.de/grunderwerbsteuer

In Bayern und Sachsen beträgt die Grunderwerbsteuer bisher lediglich 3,5 %. Dies wurde von beiden Bundesländern auch als eine Maßnahme zur Unterstützung der Wirtschaft und der Immobilienerwerber verstanden.

Nach einem Bericht der Sächsischen Zeitung vom heutigen Tag plant nunmehr der Freistaat Sachsen einen Rekordhaushalt und will diesen u.a. gegenfinanzieren mit einer Anhebung der Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 5,5 %. Es wurde noch nicht verlautbart, zu welchem Zeitpunkt dieser neue Grunderwerbsteuersatz gelten soll und an welche Tatbestände angeknüpft wird, um festzulegen, ob der alte Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % oder der neue von 5,5 % gilt. In der Vergangenheit war es in der Regel so, dass der wirksame Abschluss eines Kaufvertrages in dem Zeitraum, in dem noch der niedrigere Grunderwerbsteuersatz galt, dazu führte, dass dieser Grunderwerbsteuersatz auch für diesen Vertrag weiter zur Anwendung kam.

In Hamburg ist ebenfalls eine Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes von 4,5 % auf 5,5 % geplant. Dort soll die Neuregelung zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Sobald wir Kenntnis davon haben, wann die Neuregelung in Kraft tritt, wie die Übergangsregelung aussieht und welche Kaufverträge noch vom bisherigen Grunderwerbsteuersatz profitieren, werden wir Sie informieren. Wir gehen davon aus, dass die Erhöhung der Steuer in Sachsen auch zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll.

Autor: Prof. Dr. Heribert Heckschen, Notar, Dresden

 

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