- Fachgebiete
- Das Notariat
- Vorträge & Veröffentlichungen
- Aktuelles
- Karriere
Prüfung von Vertragsentwürfen
Gerne überprüfen wir für Sie auch Vertragsentwürfe, die Dritte erstellt haben.
Die Prüfung bezieht sich insbesondere auf Verträge aus dem Bereich:
- Grundstücksrecht
- Kaufverträge
- Gesellschaftsverträge
- Verträge zur Gründung von Gesellschaften
- Verträge zur Anteilsübertragung/Unternehmensverkauf
- Eheverträge/Partnerschaftsverträge/Scheidungsvereinbarungen
- Testamente und Erbverträge