Auch wenn wir im Alltag versuchen, diesen Gedanken fernzuhalten: Jeder Mensch in jedem Alter kann durch Unfall oder Krankheit plötzlich in eine Situation geraten, in der er nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Kann eine volljährige Person in wichtigen Fragen nicht mehr selbst entscheiden, muss das Betreuungsgericht einen Betreuer einsetzen.
Selbst der Ehepartner, die Eltern oder andere Verwandte können für die betroffene Person keine Entscheidungen treffen – es sei denn, es wurden für den Fall der Fälle entsprechende Vorkehrungen in Form von rechtsgültigen, im Idealfall notariellen Dokumenten getroffen.
Das Dresdner Notariat Heckschen & van de Loo unterstützt Sie bei der Abfassung, Beurkundung und Hinterlegung wichtiger Dokumente wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung.
Auch wenn die notarielle Form für eine Patientenverfügung nicht vorgeschrieben ist: Als Mandanten von Heckschen & van de Loo profitieren Sie von objektiver Beratung und können sicher sein, dass Ihre Verfügung unmissverständlich und klar formuliert ist. So stellen Sie sicher, dass niemand gegen Ihren Willen handelt.
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer in Ihrem Namen Sie betreffende Entscheidungen vornehmen darf, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Wir verleihen Ihrem Willen mit unserer Erfahrung den richtigen Ausdruck, erläutern Ihnen die verschiedenen Optionen und stellen Vollmachtsurkunden aus.
Deutlich eingeschränkter sind die Regelungen, die Sie im Rahmen einer Betreuungsverfügung treffen können. Wir unterstützen Sie bei der Bestellung eines gerichtlichen Betreuers und der Verfügung detaillierter Anweisungen für eventuelle anstehende Behandlungen und deren Folgen.
Herr Hendrik Streicher
Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht
Fremdsprachen: Englisch
Frau Ass. iur. Carmen Tischer
Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht