"Jahresrückblick Gesellschaftsrecht"

Im Beitrag „Jahresrückblick Gesellschaftsrecht“ (notar 2019, 406) fassen Prof. Dr. Heribert Heckschen und Korina Strnad die Entwicklungen im Bereich des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts aus dem Zeitraum Oktober 2018 bis September 2019 zusammen. Gegenstand sind auch die Weiterentwicklung des europäischen Gesellschaftsrechts auf der Basis der Digitalisierungsrichtlinie, der Umwandlungsrichtlinie sowie der Restrukturierungsrichtlinie, die Neuregelungen aufgrund des Viertes Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes, insbesondere für grenzüberschreitende Verschmelzungen nach Deutschland. Möglich ist jetzt die Verschmelzung auf eine Personengesellschaft. Darüber hinaus gewinnen die Regelungen möglicherweise Bedeutung vor dem Hintergrund des Brexit. Die Autoren sind skeptisch, dass die Neuregelungen hier in der Praxis eine wirkliche Verbesserung bringen.

Aus dem Bereich des Aktienrechts werden die aktuellen Entscheidungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie insbesondere zur Sozialversicherungspflicht eines Verwaltungsratsmitglieds einer SE beleuchtet und die BGH-Entscheidung zur analogen Anwendung des § 112 Satz 1 AktG dargestellt. Die Entscheidung hat enorme Bedeutung für die Praxis. Auch dann, wenn ein Vertrag mit einer Gesellschaft abgeschlossen wird, hinter der allein der Vorstand steht, ist § 112 AktG zu beachten.

Aus dem Bereich des GmbH-Rechts werden satzungsdurchbrechende Beschlüsse auf der Basis einer Entscheidung des OLG Köln kritisch beleuchtet und auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Öffnungsklauseln in der Satzung für die Einrichtung eines Aufsichtsrats dargestellt und kritisiert. Bedeutung haben auch eine Entscheidung des OLG Stuttgart zur Unzulässigkeit von überschießenden Wettbewerbsverboten. Der Beitrag geht auch auf die Einberufung und Fehler bei der Einberufung zu Gesellschafterversammlungen ein sowie die überraschende Entscheidung des BGH, mit der die analoge Anwendung des § 179a AktG auf die GmbH ausgeschlossen wird.

Neue Entwicklungen bei der Haftung der Geschäftsführer rundet das Kapitel zu den Kapitalgesellschaften ab.

Aus der Rechtsprechung zur Personengesellschaft sind eine Entscheidung des OGH Wien zur Unzulässigkeit von sog. Geschlechterklauseln hervorzuheben. Darüber hinaus sind Neuentwicklungen bei der Einheits-KG und vor allem die Entwicklung der Rechtsprechung hinsichtlich der Beteilung von Minderjährigen an Kommanditgesellschaften dargestellt.

Aus dem Bereich des Umwandlungsrechts ist insbesondere die Entscheidung zur Verschmelzung in der Krise und der dann möglicherweise eintretenden Existenzvernichtungshaftung hervorzuheben.