Insolvenzverwalter kann Firma nicht ändern

 

Mit einer Entscheidung vom 26.11.2019 (II ZB 21/17) hat es der II. Zivilsenat des BGH dem Insolvenzverwalter verwehrt, die Firma (den Namen) eines Unternehmens ohne Mitwirkung der Gesellschafter zu ändern. Diese Entscheidung hat Herr Prof. Heckschen mit seinem Beitrag in der GmbHR 2020, 425 (431) ausführlich kommentiert und kritisiert. Der II. Zivilsenat mindert auf diese Weise die Masse und schränkt die Verfügungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters enorm ein. Der Beitrag zeigt auch die beschränkten Lösungsmöglichkeiten für den Insolvenzverwalter auf.

 

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