Glossar

Im Glossar von Heckschen & van de Loo - Notare erhalten Sie genaue Erläuterungen zu verschiedenen Fachbegriffen, um noch mehr Transparenz in den einzelnen Fachgebieten zu schaffen.

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Zahlungspflichten / Zahlungsunfähigkeit

Der Geschäftsführer ist verpflichtet, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unverzüglich, spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung der Gesellschaft zu beantragen. Verletzung der Insolvenzantragspflicht kann sowohl zur Strafverfolgung als auch zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers für Gesellschaftsschulden führen.Besonderes Augenmerk muss in der Krise den Steuerpflichten und den Pflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern geschenkt werden. Bei Nichtabführung der Lohnsteuer verletzt der Geschäftsführer immer unabhängig von der Liquiditätslage der GmbH seine Pflichten. Er haftet dann in voller Höhe persönlich! Ggf. dürfen Löhne und Lohnsteuern nur gekürzt ausgezahlt werden. Dasselbe gilt für den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge.Durch die Einführung der Insolvenzordnung (InsO) zum 01.01.1999 wurde die Geschäftsführerhaftung insoweit verschärft, als bei \"Insolvenzverschleppung\" diejenigen, die zur Vermeidung der Massenarmut Kostenvorschüsse geleistet haben, persönlich für die Erstattung dieser Beträge haften.

Zentrales Vorsorgeregister

Dort sollte jede Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung registriert werden, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden wird. Die Daten des Registers können von Betreuungsgerichten elektronisch jederzeit eingesehen werden. Das geschieht bis zu 1.000 Mal täglich. Dadurch werden viele unnötige Betreuungsverfahren vermieden. Bei einer Beantragung der Bestellung eines Betreuers durch einen Arzt kann das Gericht dem Arzt mitteilen, dass eine Vertrauensperson im ZVR registriert ist. Das Zentrale Vorsorgeregister ist telefonisch gebührenfrei unter 080035 50 500 erreichbar.

Zubehör

Zubehör sind bewegliche Gegenstände auf einem Grundstück, die dessen wirtschaftlichem Zweck dienen (z.B. Maschinen auf einem Fabrikgebäude, Baumaterialien auf einem Baugrundstück). Im Zweifel wird angenommen, dass sich die Veräußerung des Grundstücks auch auf dessen Zubehör erstreckt.

ZVR-Card

Nach Abschluss der Registrierung einer Vorsorgevollmacht versendet die Bundesnotarkammer kostenfrei die ZVRCard zur Dokumentation der Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister. Dabei handelt es sich um eine Plastikkarte im Scheckkartenformat.

Zwangsvollsteckung

Die Zwangsvollstreckung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen.

Zwangsvollsteckungsunterwerfung

Ein Anspruch kann ohne vorherige gerichtliche Geltendmachung vollstreckt werden, wenn sich der Schuldner deswegen in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Die Zwangsvollstreckungsunterwerfung eines Verbrauchers wegen des Kaufpreises ist in Bauträgerverträgen regelmäßig unzulässig.

Zwangsvollstreckung

Will jemand gegen seinen Schuldner die Zwangsvollstreckung (Paradebeispiel: Pfändung von Wertgegenständen durch den Gerichtsvollzieher !) betreiben, benötigt er zuerst einen Vollstreckungstitel. Ein solcher Titel kann auch in einer notariellen Urkunde wie dem Kaufvertrag geschaffen werden. Der Grundstückskaufvertrag sieht deshalb typischerweise vor, dass sich der Käufer wegen des Kaufpreises der ´sofortigen Zwangsvollstreckung` aus der Kaufvertragsurkunde unterwirft. Der Notar hat dem Verkäufer auf Antrag hin, nach Fälligkeit eine entsprechende ´vollstreckbare Ausfertigung` der Kaufvertragsurkunde zu erteilen. Die Kaufurkunde wird damit zum Vollstreckungstitel. Diese Vollstreckungsmöglichkeit erspart dem Verkäufer einen langwierigen zivilgerichtlichen Prozess gegen den Käufer.Wir helfen Ihnen auch wenn sie andere als Zahlungsansprüche durchsetzen wollen. Mit der Unterwerfungserklärung können vertragliche Ansprüche jeder Art (mit Ausnahme des Anspruchs auf Räumung einer Mietwohnung oder auf Abgabe einer Willenserklärung) schnell und effektiv durchgesetzt werden.

Zweckerklärung

Welche Forderungen eine Grundschuld sichern soll, wird in der Zweckerklärung geregelt. Bei mehreren Käufern kann es wichtig sein, sie dahingehend zu begrenzen, dass nur gemeinsame Schulden gesichert sind. Bei späteren Veränderungen (beispielsweise Trennung der Käufer oder Übertragung auf Kinder) kann Bedarf bestehen, die Zweckerklärungen anzupassen.