Glossar
Im Glossar von Heckschen & van de Loo - Notare erhalten Sie genaue Erläuterungen zu verschiedenenFachbegriffen um Ihnen noch mehr Transparenz in den einzelnen Fachgebieten zu schaffen.
Fachbegriffe filtern nach Anfangsbuchstaben:Offene Handelsgesellschaft
Die OHG ist eine Personenhandelsgesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Auch juristische Personen können an einer OHG beteiligt sein. Bei der OHG haften alle Gesellschafter direkt und in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
oHG
Die OHG ist eine Personenhandelsgesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Auch juristische Personen können an einer OHG beteiligt sein. Bei der OHG haften alle Gesellschafter direkt und in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Organe
Zur Führung der Geschäfte und als Vertretungsorgan muss die Stiftung einen Stiftungsvorstand haben. Daneben bleibt es dem Stifter unbenommen, weitere beratende Organe, z.B. ein Kuratorium oder einen Beirat vorzusehen. Beschreitet der Stifter diesen Weg, ist besondere Sorgfalt auf Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen den Stiftungsorganen zu legen.
Organspende
Organe dürfen Verstorbenen in Deutschland zur Transplantation nur entnommen werden, wenn der Hirntod nachgewiesen ist und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt. Wurde dies weder zu Lebzeiten erklärt noch ausdrücklich verweigert, zum Beispiel in einer Vorsorgevollmacht, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Organspendebereitschaft und Patientenverfügung sollten aufeinander abgestimmt werden, weil der Kreislauf des verstorbenen Spenders kurzfristig aufrechterhalten werden muss, um die Organe zu schützen.