Grundstück

Der Kauf eines Grundstücks unterliegt völlig anderen Regeln als beispielsweise der Kauf eines Gebrauchtwagens. Aus mangelnder Rechtskenntnis erkennen Verkäufer und Käufer häufig ihr eigenes Sicherungsbedürfnis bei der Abwicklung eines Kaufvertrages nicht. Das kann bei den hohen Vermögenswerten, die regelmäßig auf dem Spiel stehen, zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen. Der Gesetzgeber hat deshalb die Einschaltung eines Notars beim Grundstückskauf vorgeschrieben. Unser Notariat führt die notarielle Beurkundung durch und berät sie in allen weiteren rechtlichen Fragen rund um den Grundstückskauf.

Aktuelle Rechtsprechung zum Thema

06.02.2012 | Rechtsprechung - Immobilien und Bauträger
Anforderungen an den Vertretungsnachweis einer GbR im Grundbuchverkehr

OLG München 34 Wx 131/10

05.01.2012 | Rechtsprechung - Immobilien und Bauträger
Anforderungen an die Bezeichnung einer GbR beim Erwerb von Grundeigentum

BGH V ZB 1/11