Grundstück
Der Kauf eines Grundstücks unterliegt völlig anderen Regeln als beispielsweise der Kauf eines Gebrauchtwagens. Aus mangelnder Rechtskenntnis erkennen Verkäufer und Käufer häufig ihr eigenes Sicherungsbedürfnis bei der Abwicklung eines Kaufvertrages nicht. Das kann bei den hohen Vermögenswerten, die regelmäßig auf dem Spiel stehen, zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen. Der Gesetzgeber hat deshalb die Einschaltung eines Notars beim Grundstückskauf vorgeschrieben. Unser Notariat führt die notarielle Beurkundung durch und berät sie in allen weiteren rechtlichen Fragen rund um den Grundstückskauf.
Aktuelle Rechtsprechung zum Thema
06.02.2012 | Rechtsprechung - Immobilien und Bauträger
Anforderungen an den Vertretungsnachweis einer GbR im Grundbuchverkehr
OLG München 34 Wx 131/10
05.01.2012 | Rechtsprechung - Immobilien und Bauträger
Anforderungen an die Bezeichnung einer GbR beim Erwerb von Grundeigentum