Saierungsobjekt/Neubau
Der Bauträgervertrag muss konkret auf das Kaufobjekt, abhängig von Neubau oder Altbausanierung zugeschnitten werden. Beim Neubau ist der Ratenplan nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) direkt anzuwenden. Eine erste Rate von 30 Prozent wird nach allgemeiner Fälligkeit des Kaufpreises und dem Beginn der Erdarbeiten gezahlt. Die notariell beurkundete Baubeschreibung muss alle vom Bauträger und Käufer in Eigenregie zu erbringenden Leistungen (z.B. Teppichboden, Malerarbeiten und Fliesenlegen) enthalten. Je nach Art und Umfang der Eigenleistungen können dann die Raten gemäß Ratenplan abweichend bezeichnet und zusammengefasst werden. Die Eigenleistungen müssen mit den Arbeiten des Bauträgers zeitlich koordiniert werden, damit der Bauablauf nicht behindert wird. Für Eigenleistungen braucht der Bauträger keine Gewährleistung zu übernehmen.
Wichtig ist auch der Umfang der Untersuchungen, die der Bauträger an der Altbausubstanz vor Aufnahme der Sanierung zu leisten hat.